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Mo 21.11.2011

Gremienbericht der Bundesregierung

Ziel des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) ist die Schaffung und Erhaltung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Nach § 9 Bundesgremienbesetzungsgesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen durch den Bund in wesentliche Gremien außerhalb des Bundes vor. Diese gesetzliche Berichtspflicht stellt ein wichtiges Informations- und Kontrollinstrument dar. Hierdurch soll geprüft werden, welche Fortschritte es auf dem Weg zur Erreichung des Gesetzesziels gibt und inwieweit das im Sinne des Artikel 3, Absatz 2, Satz 2, Grundgesetz, zu interpretierende Ziel des BGremBG erreicht ist. Damit leistet die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Stufenplans zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, der auf seiner ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt.

Der Gremienbericht steht in einer kontinuierlichen Folge von Berichten der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. Seit Veröffentlichung des ersten Gremienberichts im Jahr 1991 wurde eine stetige Steigerung des Frauenanteils in entsprechenden Gremien verzeichnet. Wie auch der fünfte Gremienbericht, der dem Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2010 zusammen mit dem zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz vorgelegt wurde, zeigt, ist die Bundesregierung bei der Berufung und Entsendung von Frauen in Gremien im Berichtszeitraum (30. Juni 2005 bis 30. Juni 2009) weiter vorangekommen.

Dennoch ist mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 24,5 Prozent in den Gremien im Geltungsbereich 2009 noch keine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen erreicht worden. Lediglich rund 14 Prozent der Gremien, die in Gänze im Einflussbereich des Bundes liegen, sind im Jahr 2009 tatsächlich gesetzeskonform paritätisch besetzt, rund zehn Prozent der Gremien haben ausschließlich männliche Mitglieder. Der insgesamt noch nicht zufrieden stellende Umsetzungsstand ist neben Mängeln in der Gesetzesumsetzung vor allem auf unzureichende Regelungen im Gesetz zurückzuführen. Insbesondere das gesetzlich geregelte Doppelbenennungsverfahren hat sich nicht bewährt.

Handlungsvorschläge zur Steigerung des Frauenanteils in Gremien

Zur weiteren Steigerung des Frauenanteils in Gremien enthält der Bericht als Handlungsvorschlag eine Erneuerung des BGremBG, die vor allem auf eine Vereinfachung von Verfahrensvorschriften und eine Optimierung der Regelungen zur Zielerreichung setzt. Hierzu sollen wesentliche Gremien bestimmt werden, für die zwecks einer besseren Überprüfbarkeit der Zielerreichung weitergehende Berichts-, Ziel- und Kontrollvorschriften gelten. Zudem soll das Doppelbenennungsverfahren durch nachvollziehbare, realistische Zielvorgaben für wesentliche Gremien, die sich an der Entwicklung von Frauen in Führungspositionen beim Bund orientieren, ersetzt werden.

Darüber hinaus wird eine Zusammenlegung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes mit dem Bundesgleichstellungsgesetz aufgrund deren ähnlicher Ziele geprüft. Unabhängig von einer Zusammenlegung beider Gesetze sollen die Berichte zum Bundesgremienbesetzungsgesetz und zum Bundesgleichstellungsgesetz wegen ihrer sachlichen Nähe zu einem Bericht zusammengeführt werden.

Schließlich sollte bei einer Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes dieser an den Standard des Deutschen Corporate Governance Kodexes angeglichen werden.


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