Mo 17.09.2012
Frauen mit Behinderungen sind besonders von Gewalt in jeglicher Form betroffen. Neben der direkten personalen Gewalt gegen Frauen mit Behinderung sind sie vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt.
In Deutschland liegen dazu seit Herbst 2011 erstmals repräsentative Daten vor. Die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführten Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ wurden über 1500 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren in Privathaushalten und in Einrichtungen der Behindertenhilfe befragt. Die Ergebnisse belegen die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung trägt der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung Rechnung. Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert. Zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst. Eines der zwölf Handlungsfelder des Aktionsplans bündelt die Maßnahmen zum Abbau der mehrfachen Diskriminierung von behinderten Frauen. Ein wesentlicher Teil dieses Maßnahmenbündels betrifft die Verbesserung von Gewaltprävention und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
In dem vom Bundesfamilienministerium geförderte Modellprojekt "Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und den Wohneinrichtungen" wurden Frauen mit Lernschwierigkeiten aus 16 verschiedenen Einrichtungen geschult und während der Projektlaufzeit unterstützt, um in ihrer Werkstatt oder ihrem Wohnheim die Aufgabe als Frauenbeauftragte wahrnehmen zu können.
Um wissenschaftliche Erkenntnisse über die Ausgestaltung und Wirksamkeit von Kursen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für behinderte Frauen und Mädchen zu erheben, wurde das Forschungsprojekt "SELBST - Selbstbewusstsein für behinderte Mädchen und Frauen (§ 44 SGB IX)" vom Bundesfamilienministerium für den Zeitraum von drei Jahren gefördert.
Das vom Bundesfamilienministerium für drei Jahre geförderte Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. ist die einzige bundeszentrale Organisation von Frauen mit Behinderungen für Frauen mit Behinderungen. Die Förderung des Vereins ist ein Beitrag zur Umsetzung des Artikels 4 der BRK, wonach die Betroffenen aktiv in die Maßnahmenplanung und Umsetzung einzubeziehen ist.