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Mo 17.09.2012

Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratungen stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar. Sie beeinträchtigen die menschliche Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und eine selbstbestimmte Lebensführung ebenso wie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Leib und Leben der Betroffenen sind oft massiv gefährdet. Ein effektiver Schutz der Betroffenen ist daher notwendig. Es fehlten bisher sowohl Daten zum Ausmaß und der Ausprägung von Zwangsverheiratungen als auch flächendeckende effektive Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen.

Zwangsverheiratung ist ein komplexes Problemfeld, das differenzierter Lösungen bedarf. Sowohl der Nationale Integrationsplan, der ein Schwerpunkt auf dieses Thema gelegt hat, als auch der 2. Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen enthalten Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung:

Studie  "Zwangsverheiratung in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen"

In Deutschland besteht - wie in anderen europäischen Ländern - bisher ein erhebliches Defizit an empirischen Erkenntnissen über das Problem der Zwangsverheiratung. Diese sind aber eine wichtige Voraussetzung für wirkungsvolles politisches Handeln. Das Bundesfamilienministerium hat daher eine Studie in Auftrag gegeben, mit der erstmals bundesweit das Wissen von Beratungseinrichtungen über Menschen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, erhoben und systematisch ausgewertet wurde. Die Ergebnisse wurden im November 2011 veröffentlicht.

Die Studie nimmt die  Anzahl der Betroffenen, ihre gesellschaftlichen Hintergründe, Umstände von Zwangsverheiratung sowie spezifische Gruppen von Betroffenen und Bedrohten in den Blick. Ihre Erstellung wurde von einem Beirat begleitet, der aus Wissenschaftlern und Praktikerinnen zusammengesetzt war. Die Studie wurde im November vorgelegt und ist eine Maßnahme des Nationalen Integrationsplans. Die Studie baut auf den Erkenntnissen des Sammelbandes "Zwangsverheiratung in Deutschland" auf, den das Bundesfamilienministerium 2007 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlicht hat.

Online-Beratung bei Zwangsverheiratung

Im Rahmen eines Modellprojektes, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, wurde ein Online-Beratungsangebot bei Zwangsverheiratung geschaffen. Mit diesem niedrigschwelligen und anonymen Online-Beratungsangebot sind die Betroffenen gut zu erreichen. Darüber hinaus konnten durch das Projekt Beratungsangebote für den Freundeskreis der Betroffenen, professionelle Helfer und Helferinnen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschaffen werden. Das Projekt wird von verschiedenen Bundesländern unterstützt. Projektträger ist Papatya, eine Kriseneinrichtung für junge Migrantinnen in Berlin.

Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe: Zwangsverheiratung bekämpfen - Betroffene wirksam schützen

Auf Initiative des Bundesfamilienministeriums wurde im Rahmen des Integrationsgipfels vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu Problemen der Anwendung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) bei der Unterstützung von Opfern von Zwangsverheiratung einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat unter Federführung des Bundesfamilienministeriums eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen erarbeitet, die als Broschüre veröffentlicht wurde. Diese Handreichung dient dazu, Zuständigkeiten zu klären und Hilfestellung bei der Auswahl und Gewährung der Hilfen zu bieten. Dabei wird zum Beispiel die Situation von besonders betroffenen jungen Volljährigen in den Blick genommen.