http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88234.html

Mi 06.03.2013

Kinder und Jugendliche sind mit betroffen, wenn ihre Mutter Gewalt durch ihren Partner erleidet

Die in der Kindheit erlebte oder miterlebte Gewalt beeinträchtigt die kindliche Entwicklung unmittelbar und wirkt sich zudem nachhaltig auf das spätere Erwachsenenleben aus. Wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern kommt, geraten Kinder häufig in diese hinein oder erleben diese mit. Laut der Repräsentativstudie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2004, für die 10.000 Frauen befragt wurden, gaben 57 Prozent der Befragten an, die Kinder hätten die Situationen gehört, und 50 Prozent, die Kinder hätten sie gesehen. Etwa 21 Prozent bis 25 Prozent gaben an, die Kinder seien in die Auseinandersetzungen mit hineingeraten oder hätten die Befragten zu verteidigen gesucht. Jedes zehnte Kind wurde dabei selbst körperlich angegriffen.

Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt haben, erleiden später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch den Partner als Frauen, die keine Zeuginnen von elterlicher Gewalt geworden sind. Frauen, die in Kindheit und Jugend direkt Opfer von körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden, waren im Erwachsenenalter dreimal so häufig wie andere Frauen später von Gewalt durch den Partner betroffen. Hier wird deutlich, wie wichtig ein möglichst früh einsetzender Schutz von Mädchen und Jungen vor Gewalt ist.

Präventionsmaßnahmen im Aktionsplan II

Um Kinder und Jugendliche effektiv gegen das Miterleben von Gewalt zu schützen, hat die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einen entsprechenden Handlungsschwerpunkt mit möglichst früh ansetzenden Präventionsmaßnahmen festgelegt.

Ein Beispiel ist die vom Bundesfamilienministerium geförderte wissenschaftliche Begleitung des Berliner Modellprojektes "BIG Präventionsprojekt, Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt". Das Projekt erprobte an der Nahtstelle zwischen Schule und Jugendamt Vorgehensweisen zur Prävention von häuslicher Gewalt und zur Unterstützung von betroffenen Kindern und ihren Eltern. Im Juni 2008 fand die Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?" statt. Mit dieser erfolgreichen Auftaktveranstaltung wurden erstmals alle für die Themenstellung Prävention von häuslicher Gewalt im Bereich Schule relevanten Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen zusammengebracht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt hat Maßnahmen für die Einbringung der Thematik Häusliche Gewalt in den schulischen Bereich erarbeitet, um die bundesweite Präventionsarbeit zu unterstützen.

Programm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder"

Um Risiken für Kinder im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt frühzeitig zu erkennen und damit einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen, hat das Bundesfamilienministerium das Programm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" entwickelt. Ziel ist es, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung, insbesondere durch die Stärkung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern, zu verbessern. Dabei richtet sich der Blick besonders auf die Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Im Rahmen der Umsetzung des Programms wurde die Notwendigkeit deutlich, die Bereiche Kinderschutz und Schutz gewaltbetroffener Frauen zu verknüpfen.

Der Themenkomplex "Kinder als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt" wird wegen seiner Bedeutung in einem eigenständigen Kapitel im Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" behandelt.

Arbeitshilfe für sensible Verfahrensgestaltung 

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt unter Federführung des Bundesfamilienministeriums hat in 2011 eine Arbeitshilfe zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) herausgegeben. Mit der Arbeitshilfe soll auf die besonderen Anforderungen an eine sensible Verfahrensgestaltung bei Vorliegen häuslicher Gewalt hingewiesen werden. Die Zielsetzungen der Reform wie zum Beispiel die Beschleunigung der kindschaftsrechtlichen Verfahren müssen mit den Bedürfnissen der von häuslicher Gewalt Betroffenen nach Schutz und Unterstützung in Balance gebracht werden.

Suchen Frauen aufgrund von häuslicher Gewalt Schutz in einem Frauenhaus, so finden sehr häufig auch die Kinder Aufnahme in der Zufluchtseinrichtung und werden dort  betreut. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt zwischen den Eltern mitbetroffen sind, bildet daher  einen wichtigen Bereich in der Arbeit der Frauenhäuser. 

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt hat geeignete Maßnahmen für die Einbringung der Thematik "Häusliche Gewalt" in den schulischen Bereich zusammengeführt, um die bundesweite Präventionsarbeit zu unterstützen.


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