http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88102.html

Mi 30.06.2010

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ist die partnerschaftliche Aufteilung von Familienaufgaben und für beide Geschlechter gleichermaßen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Eine stärkere steuerrechtliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten entlastet erwerbstätige Mütter und Väter in erheblichem Maße. Darüber hinaus leisten die Partnermonate des seit 1. Januar 2007 geltenden neuen Elterngeldes einen wichtigen Beitrag dazu, dass Erziehung und Betreuung von Kindern und damit verbundene Reduzierungen oder Unterbrechungen der Erwerbsarbeit stärker als bisher auch von Vätern wahrgenommen und als selbstverständliche Option für Väter etabliert wurden.

Weiterhin werden die Kinderbetreuungsangebote von der Bundesregierung durch verschiedene Initiativen verbessert. Aktuelle Beispiele sind:

  • die quantitative und qualitative Verbesserung der Tagesbetreuung für unter Dreijährige,
  • die Weiterentwicklung der Tagespflege als gleichberechtigte Alternative,
  • die Stärkung von Initiativen zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung sowie
  • der Ausbau von Ganztagsschulen.

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend