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Sa 02.07.2011

Erwerbstätigkeit

Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2009 bei 66,2 Prozent – zehn Jahre zuvor, 1999, waren es nur 57,1 Prozent. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in deutlich stärkerem Maße auf die Ausübung von Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung beschränkt als die Erwerbsbeteiligung der Männer.

Es bedarf mithin weiterer Anstrengungen, um Frauen und Männern in gleichberechtigter Weise zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Existenz aus eigener Kraft und faire Einkommensperspektiven im Lebenslauf zu sichern. Hierzu gehört insbesondere, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und Männer gleichermaßen zu gewährleisten. Auch gilt es nicht zuletzt wegen des raschen wirtschaftlichen, technologischen, struktu­rellen und demografischen Wandels das hohe fachliche Potential der Frauen in Deutschland so gut wie möglich zu nutzen.

Die im Juli 2001 geschlossene "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft", die in regelmäßigen Abständen bilanziert wird, war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Vereinbarung benannte vier Handlungsfelder: Die Aus- und Weiterbildung von Frauen und Mädchen, die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die verbesserte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen sowie die Reduzierung der Entgeltlücke.

4. Bilanz Chancengleichheit von Frauen und Männern

Gut vorwärts gekommen, aber noch längst nicht am Ziel: So lautet das Resümee der 4. Bilanz der Vereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Sichtbare Erfolge gibt es insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier haben Wirtschaft und Politik in den vergangenen Jahren Hand in Hand gearbeitet. Immer mehr junge Frauen kehren nach der Geburt eines Kindes bald an den Arbeitsplatz zurück, die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt kontinuierlich, mehr als jeder fünfte Vater nimmt Elternzeit.

Doch die Erfolge in den letzten Jahren können nicht darüber hinweg täuschen, dass in den beiden Zielbereichen "Förderung von Frauen in Führungspositionen" und "Überwindung der Entgeltungleichheit" noch viel zu tun ist. Um die Dynamik aus den ersten beiden Handlungsbereichen in die anderen Handlungsfelder zu tragen, haben sich die Regierungskoalitionen im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zu einem Stufenplan "Mehr Frauen - mehr Vielfalt in Führungspositionen" verpflichtet.

Kern des bereits vorliegenden Konzeptes ist eine gesetzliche Pflicht zur transparenten Selbstverpflichtung. Diese "Flexi-Quote" berücksichtigt die unterschiedliche Ausgangslage verschiedener Branchen und unterstützt eine maßgeschneiderte Förderung von Frauen in Führungspositionen je nach Unternehmenscharakteristik.