Inhaltsbereich
Mi 02.06.2010
Internationale Gleichstellungspolitik
Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Die wichtigsten Partner in der internationalen Zusammenarbeit sind die Vereinten Nationen, der Europarat und die Europäische Union.
Ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Gleichstellungspolitik ist die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking. 189 Staaten haben mit der sogenannten Pekinger Erklärung ein umfassendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern einstimmig angenommen: die "Aktionsplattform von Peking". Sie benennt in zwölf Bereichen konkrete Maßnahmen und Aufgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter - mit verpflichtender Geltung in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Pekinger Aktionsplattform wurde in den Jahren 2000 und 2005 überprüft und ihre Gültigkeit uneingeschränkt bestätigt. Die Pekinger Aktionsplattform ist zusammen mit der CEDAW-Konvention (internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) eines der wichtigsten gleichstellungspolitischen Bezugsdokumente auf internationaler Ebene und Grundlage vieler Initiativen in der Gleichstellungspolitik.
Die Europäische Union hat mit vielen EU-Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer, gerade im Arbeitsleben, beigetragen. Viele Impulse gehen bis heute von der Europäischen Union aus, die sich in verschiedenen Artikeln im EG-Vertrag verpflichtet hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
2007 haben die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie das "Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle" eine besondere Chance geboten, die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union aktiv weiter voran zu bringen. Die zur Unterstützung der Lissabon-Strategie von der EU-Kommission vorgestellte "Roadmap", der Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010), gibt die nächsten Ziele und Maßnahmen der EU zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern vor. Hierzu hat Deutschland mit den beiden anderen Mitgliedern der ersten Teampräsidentschaft, Portugal und Slowenien, eine gemeinsame Initiative gestartet. Die 18 Teampräsidentschaftsmonate sollen genutzt werden um wichtige Ziele des europäischen Fahrplans aktiv zu fördern: Entgeltgleichheit, Rollenwandel und Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund.
Der Europarat hat viele Initiativen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen. Grundlage für seine Initiativen ist Artikel 14 der Europäischen Konvention der Menschenrechte.
