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Mi 21.03.2012

Internationale Gleichstellungspolitik

Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Die wichtigsten Partner in der internationalen Zusammenarbeit sind die Vereinten Nationen, der Europarat und die Europäische Union.

Ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Gleichstellungspolitik war die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking. 189 Staaten haben mit der sogenannten Pekinger Erklärung ein umfassendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern einstimmig angenommen: die "Aktionsplattform von Peking". Sie benennt in zwölf Bereichen konkrete Maßnahmen und Aufgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter - mit verpflichtender Geltung in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

Die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Pekinger Aktionsplattform wurde in den Jahren 2000, 2005 und 2010 überprüft und ihre Gültigkeit uneingeschränkt bestätigt. Die Pekinger Aktionsplattform ist zusammen mit der CEDAW-Konvention, einem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, eines der wichtigsten gleichstellungspolitischen Bezugsdokumente auf internationaler Ebene und Grundlage vieler Initiativen in der Gleichstellungspolitik.

Gleichstellung in der Europäischen Union

Die Europäische Union hat mit vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen. Viele Impulse gehen bis heute von der Europäischen Union aus, die sich in verschiedenen Artikeln im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in der Charta der Grundrechte verpflichtet hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Auch der Europarat hat viele Initiativen zur Förderung der Gleichstellung ergriffen. Grundlage für seine Initiativen ist Artikel 14 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Am 7. April 2011 wurde die Europaratskonvention "Zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt" vom Ministerkomitee verabschiedet. Deutschland hat am 11. Mai 2011 die Konvention unterzeichnet.

Die Europaratskonvention "Zur Bekämpfung des Menschenhandels" vom 16. Mai 2005 hat Deutschland am 17. November 2005 gezeichnet, Am 22. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes zu diesem Übereinkommen beschlossen. Damit wurde das erforderliche Gesetzgebungsverfahren für den Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeleitet.