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Do 15.01.2009

Schutz von Frauen vor Gewalt

Gewalt gehört für viele Frauen nach wie vor zum Alltag. Ziel der Bundesregierung ist es, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Opfer zu schützen und Täter konsequent zu bestrafen.

Im häuslichen Bereich sind fast ausschließlich Frauen und Kinder die Opfer. Sie leiden ein Leben lang unter den Folgen von Gewalt und benötigen ganz spezifische Hilfe. Ob Gewalt am eigenen Leib erlitten oder bei anderen beobachtet wird, es ist eine schwere Last für die nachwachsenden Generationen. Die Wahrscheinlichkeit, selber Opfer oder Täter zu werden, steigt. Diesen Kreislauf gilt es so früh wie möglich zu durchbrechen.

Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Im September 2007 veröffentlichte die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den "Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", dessen Umsetzung seither konsequent verfolgt wird.

Der Aktionsplan II thematisiert alle Formen von Gewalt gegen Frauen und setzt da an, wo aktuell besondere Notwendigkeit zum Handeln besteht. Er berücksichtigt stärker Frauen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Behinderungen und den Bereich der medizinischen Versorgung. Weitere Schwerpunkte sind eine möglichst früh ansetzende Prävention und eine bessere Verzahnung der Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes mit dem Frauenschutz und dem Gesundheitsbereich.

Teil des Aktionsplans sind auch Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel sowie die Umsetzung der Schlussfolgerungen, die im Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes im Januar 2007 vorgelegt wurden.