Mi 06.03.2013
Da Menschenhandel typischerweise ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, kann die Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland nur gelingen, wenn auch auf internationaler Ebene eng in den Bereichen Strafverfolgung und Opferschutz zusammengearbeitet wird. Dies geschieht sowohl bi- als auch multilateral.
Das Bundeskriminalamt arbeitet unter anderem durch ein enges Netz von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten in den Herkunfts- und Transitländern mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden zusammen. So können Fälle von Menschenhandel aus und durch diese Länder nach Deutschland aufgedeckt werden und Kooperationen im Opfer- und Zeugenschutz gefördert werden.
In den letzten Jahren wurde durch eine Reihe von multinationalen Verträgen beziehungsweise EU-Rechtsinstrumenten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert. Zu nennen sind hier insbesondere:
Auf EU-Ebene wurde der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels im Dezember 2005 verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Aktionsplan wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Neben einer effektiven Strafverfolgung geht es auch um die Verbesserung von Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer sowie um die Optimierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen. Die Maßnahmen sind inzwischen weitgehend umgesetzt. Die EU-Kommission hat am 19. Juni 2012 die „EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels (2012-2016)“ vorgelegt, die auf den Ergebnissen des EU-Aktionsplans aufbaut.
Im November 2006 wurde im Rahmen der Ostseeratszusammenarbeit die "Task Force on Trafficking in Human Beings" gegründet, in der die Bundesregierung aktiv mitarbeitet. Diese Task Force erarbeitet ein Arbeitsprogramm auf Grundlage der Verpflichtungen aus der Konvention des Europarates zu Maßnahmen gegen den Menschenhandel.
Vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 hatte die Bundesregierung den Vorsitz inne. Die deutsche Präsidentschaft hat den Aufgabenbereich der Task Force erweitert und die Zusammenarbeit mit der „Experts Group on Children at Risk“ auf die Agenda gesetzt, mit der insbesondere die Kooperation zur Bekämpfung der Ausbeutungsformen „erzwungene Bettelei“ und „Ausnutzung von Straftaten“, deren Opfer häufig Kinder und Heranwachsende sind, verstärkt wird.
Ferner erfolgt die Zusammenarbeit in den Fachgremien der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa), die sich im Dezember 2003 auf einen Aktionsplan gegen den Menschenhandel verständigte und diesen in 2005 um einen Bereich gegen den Kinderhandel ergänzt hat.
Die VN-Sonderberichterstatterin „Menschenhandel“, Joy Ngozi Ezeilo, veröffentlicht jährlich einen Bericht, der unterschiedliche Aspekte des Menschenhandels aufgreift.