http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73024.html

Fr 22.02.2013

Bekämpfung des Menschenhandels auf nationaler Ebene

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 1997 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (unter Anpassung an den internationalen und europäischen Sprachgebrauch seit November 2012: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel) ins Leben gerufen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung besser aufeinander abstimmen zu können. Die Arbeitsgruppe hat bereits zahlreiche Verbesserungen zu Gunsten der Opfer erreicht. Ein von der Arbeitsgruppe entwickeltes spezielles Zeugenschutzkonzept in Form einer Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Fachberatungsstellen, die Opfer von Menschenhandel beraten und betreuen, ist von einer Reihe von Bundesländern als Grundlage für eigene Vereinbarungen übernommen worden.

Neben einer umfassenden Fortbildung und Sensibilisierung der Berufsgruppen, die Menschenhandel bekämpfen, spielen eine klare Rechtslage, die Arbeit der Fachberatungsstellen sowie der Opferschutz eine entscheidende Rolle. Der Bund fördert die bundesweite Vernetzung der Fachberatungsstellen im Bereich der Bekämpfung des Frauenhandels und der Gewalt im Migrationsprozess (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e. V./KOK), die jährlichen Vernetzungstreffen der Fachberatungsstellen und verschiedene Einzelmaßnahmen.

Der Koordinierungskreis KOK bündelt die Expertise der Fachberatungsstellen auf Bundesebene und bringt diese in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel, in die politische Arbeit zu diesem Themenbereich und in Gesetzgebungsverfahren ein und ist sowohl für die Bundesregierung als auch für internationale Gremien der zentraler Ansprechpartner. Der KOK leistet effektive Lobbyarbeit und vermittelt Fachberatungsstellen vor Ort.  

Die psychosoziale Betreuung der Opferzeuginnen durch die Fachberatungsstellen ist für den Erfolg von Strafverfahren unerlässlich. Dies ist auch ein Ergebnis der Studie "Straftatbestand Menschenhandel - Verfahrenszahlen und Determinanten der Strafverfolgung". Im Sinne einer effektiven Bekämpfung des Frauenhandels sind die flächendeckende Einrichtung von Fachberatungsstellen und ihre langfristige finanzielle Absicherung sowie die Finanzierung der Aufenthalts- und Betreuungskosten der Opferzeuginnen notwendig. Hierfür sind die Länder und Kommunen zuständig.

Die Strafbarkeit des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist in § 232 StGB geregelt. Seit 2005 bestehen zudem eigene Strafvorschriften gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie gegen die Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB).


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