Do 27.05.2010
Frauenhandel und Zwangsprostitution
Menschenhandel in all seinen Ausprägungen, insbesondere der Frauenhandel, stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, deren Bekämpfung für die Bundesregierung von großer Bedeutung ist. Deutschland ist mehrfach betroffen: als Zielland und als Transitland von Menschenhandel.
Im Jahr 2008 gab es 676 Opfer (zu 89 Prozent weiblich) von Menschenhandel in die sexuelle Ausbeutung, die der Polizei bekannt wurden (laut Lagebild Menschenhandel 2008 des Bundeskriminalamtes). Da die Identifizierung vor allem der Opfer aus EU-Mitgliedstaaten, die sich legal in Deutschland aufhalten und im Lagebild die Mehrzahl der Opfer darstellen, mitunter schwierig ist und inzwischen vor allem in Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen gelingt, wird wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs abgebildet, die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher sein. Gleiches gilt für den Bereich Arbeitsausbeutung, für den das Lagebild 2008 96 Opfer (davon 41 Frauen) ausweist. Nach wie vor liegen für den Bereich Arbeitsausbeutung bei den Staatsanwaltschaften, Gerichten und den Polizeibehörden geringe Erfahrungswerte vor, so dass das Ausmaß nur bedingt abschätzbar ist. Die Entwicklung der Verfahrenszahlen im Deliktsbereich Menschenhandel war Gegenstand des Forschungsvorhabens "Straftatbestand Menschenhandel - Verfahrenszahlen und Determinanten der Strafverfolgung", das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitfinanziert hat.
Seit Beginn der 1990er Jahre kommt der überwiegende Anteil der Frauen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten. Die Frauen werden häufig mit Versprechungen für eine angeblich legale Arbeit im Ausland angeworben und dann in die Prostitution oder in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gezwungen. Hierzu setzen die Täter auch physische oder psychische Gewalt ein. Hauptursachen des Frauenhandels sind die Perspektivlosigkeit beziehungsweise die Armut der Frauen in den Herkunftsländern, die durch wirtschaftliche Hilfen nicht kurzfristig aufgefangen werden können sowie die Nachfrage in den Zielländern nach Prostituierten und billigen Arbeitskräften.
Die Menschenhandelsdelikte können zumeist nur durch die Aussagen der Opferzeuginnen zur Anklage gebracht werden. Die Opfer müssen deshalb vor den Tätern und Täterinnen geschützt werden, damit sie bereit sind, gegen diese auszusagen. Die oft traumatisierten Frauen brauchen während ihres Aufenthaltes in Deutschland zudem eine qualifizierte Betreuung, damit sie diese Verfahren durchstehen und für sich eine neue Lebensperspektive entwickeln können. Diese Betreuung wird in den meisten Bundesländern von hierfür besonders qualifizierten Fachberatungsstellen geleistet.
