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Mi 06.03.2013

Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - durch Beziehungspartnerinnen und Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals in ihrem Leben erlebt. Dies zeigt die 2004 veröffentlichte repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland".

Bei den körperlichen Übergriffen handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen. Die Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Die Angaben zu sexuellen Übergriffen beziehen sich hingegen auf eine enge Definition erzwungener sexueller Handlungen, das heißt Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten.

Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen"

Frauen sind demnach von häuslicher Gewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte wie Körperverletzung mit Waffen, Wohnungseinbruch oder Raub. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend. Frauen werden keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen", die in 2009 veröffentlicht wurde, belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt werden, als dies bislang bekannt war.

Gewalt durch stärkere Zusammenarbeit bekämpfen

Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen sind äußerst komplex. Für eine nachhaltige Bekämpfung ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich. In Kooperations- und Interventionsprojekten kommen daher Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen, Institutionen, Projekte und Professionen einer Region zusammen, die gegen häusliche Gewalt arbeiten oder dafür gesellschaftliche Verantwortung tragen.

Kooperations- und Interventionsprojekte eingerichtet

Nach den positiven Erfahrungen der beiden erfolgreich durchgeführten Bundesmodellprojekte "Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG)" und "Koordinations- und Interventionskonzept für Schleswig-Holstein (KIK Schleswig-Holstein)" wurden in vielen Bundesländern Kooperations- und Interventionsprojekte eingerichtet. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums wurden verschiedene Interventions- und Kooperationsprojekte gegen häusliche Gewalt wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Interventionsprojekte führten einen Perspektivenwechsel in der Diskussion über häusliche Gewalt herbei. Es wurden zunehmend täterorientierte Interventionsstrategien entwickelt. "Wer schlägt, der geht" wurde zu einem Leitmotiv veränderter staatlicher Intervention. Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes 2002 und die schrittweise Erweiterung fast aller Polizeigesetze der Länder um die polizeiliche Befugnis einer längerfristigen Wegweisung des Täters aus der Wohnung sind Ausdruck dieser Veränderungen. Den Opfern wird nicht länger zugemutet, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Tätern wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt nicht toleriert, sondern bestraft wird.