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Mi 02.06.2010

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel

Um die Bekämpfung des Frauenhandels besser zu koordinieren, hat die Bundesregierung im Frühjahr 1997 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel eingerichtet. Dieser gehören die zuständigen Bundesressorts, das Bundeskriminalamt sowie Vertretungen der Länder und Nichtregierungsorganisationen an.

Zu den Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel gehören:

  • ein kontinuierlicher Informationsaustausch über die vielfältigen Aktivitäten in den Bundesländern sowie in den nationalen und internationalen Gremien,
  • eine Analyse der konkreten Probleme bei der Bekämpfung des Frauenhandels,
  • die Erarbeitung von Empfehlungen und gegebenenfalls gemeinsamen Aktionen zur Bekämpfung des Frauenhandels.

Zu den konkreten Ergebnissen zählen:

  • Vorschläge für die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz zum Umgang mit Opfern von Menschenhandel (zum Beispiel Mindestfrist von vier Wochen für den Vollzug der Abschiebung),
  • Vorschläge für die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz zum Umgang mit Opfern von Menschenhandel (zum Beispiel Mindestfrist von vier Wochen für den Vollzug der Abschiebung),
  • die Erarbeitung eines Kooperationsmodells für einen speziellen Zeuginnenschutz für Frauen, die nicht in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden können oder wollen (bereits Grundlage entsprechender Modelle in einzelnen Bundesländern),
  • die Erarbeitung einer Handreichung für die Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für die Sozialhilfeträger zur Zuständigkeit bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. dem Bundessozialhilfegesetz an Opfer von Menschenhandel,
  • die Erarbeitung einer Empfehlung für die Bundesländer zum Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes für Opfer von Menschenhandel,
  • Erarbeitung einer Handreichung zur Zulassung von ausländischen Arbeitnehmerinnen zum Arbeitsmarkt im Rahmen von Zeugenschutzprogrammen der Länder,
  • die Durchführung von speziellen Fortbildungen des Bundeskriminalamtes im Bereich der Polizei,
  • Erarbeitung eines "Arbeitspapiers zur Standardisierung der Aus- und Fortbildung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung".