Mi 06.03.2013
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel
Um die Bekämpfung des Frauenhandels besser zu koordinieren, hat die Bundesregierung im Frühjahr 1997 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (unter Anpassung an den internationalen und europäischen Sprachgebrauch seit November 2012: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel) eingerichtet. Dieser gehören die zuständigen Bundesressorts, das Bundeskriminalamt sowie Vertretungen der Länder und Nichtregierungsorganisationen an.
Zu den Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehören:
- ein kontinuierlicher Informationsaustausch über die vielfältigen Aktivitäten in den Bundesländern sowie in den nationalen und internationalen Gremien,
- eine Analyse der konkreten Probleme bei der Bekämpfung des Menschenhandels,
- die Erarbeitung von Empfehlungen und gegebenenfalls gemeinsamen Aktionen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Zu den konkreten Ergebnissen zählen unter anderem:
- die Erarbeitung eines Kooperationsmodells für einen speziellen Zeuginnenschutz für Frauen, die nicht in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden können oder wollen, das Grundlage entsprechender Modelle in den Bundesländern ist.
- die Erarbeitung einer Empfehlung für die Bundesländer zum Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes für Opfer von Menschenhandel,
- die Erarbeitung einer Handreichung zur Zulassung von ausländischen Arbeitnehmerinnen zum Arbeitsmarkt im Rahmen von Zeugenschutzprogrammen der Länder,
- die Durchführung von speziellen Fortbildungen des Bundeskriminalamtes im Bereich der Polizei,
- die Erarbeitung eines "Arbeitspapiers zur Standardisierung der Aus- und Fortbildung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung".