Mi 06.03.2013
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" begleitet seit dem Frühjahr 2000 die nationale Umsetzung der Aktionspläne I und II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Vertreten sind die jeweils zuständigen Bundesministerien, die Fachministerkonferenzen der Bundesländer, die Kommunen, Fachverbände sowie die bundesweiten Vernetzungsstellen der Beratungsstellen und Frauenhäuser. Die Federführung für die Arbeitsgruppe liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird deutlich, dass die Einbeziehung der Bundesländer sowie die Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nicht-staatlichen Hilfsangeboten wichtige Ziele sind. In Ergänzung der Aktionspläne der Bundesregierung setzen nahezu alle Bundesländer entsprechende Maßnahmenbündel um.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe behandelt jeweils besondere Schwerpunktthemen, zu denen auch Expertinnen und Experten sowie weitere Ministerien hinzugezogen werden können. Regelmäßig werden zu bestimmten Themen Empfehlungen erarbeitet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht werden.
Das Bund-Länder-Gremium hat bislang unter anderem folgende Arbeitsergebnisse erzielt:
Arbeitshilfe zum neu gestalteten Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt.