Do 19.07.2012
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten) gewährleistet den Anspruch auf eine umfassende Beratung oder eine spezielle Schwangerschaftskonfliktberatung.
Wesentliche Kernpunkte des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind:
Regelung des Anspruchs von Frauen auf Übernahme der Kosten für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.
Sie können hier die aktuelle Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und weitere Informationen abrufen.