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Mo 21.11.2011

Bundesgremienbesetzungsgesetz

Das Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz) zielt darauf ab, die Teilhabe von Frauen an Gremien im Einflussbereich des Bundes zu verbessern.

Dieses Gesetz erfasst über 1.000 Gremien in Form von Beiräten, Kommissionen oder Ausschüssen, bei denen der Bund entweder die berufende Stelle ist (Gremien im Bundesbereich) oder seinerseits Mitglieder in Gremien außerhalb des Bundesbereichs entsendet.

Wesentliches Instrument ist die Pflicht zur Doppelbenennung: Für jeden Sitz sind jeweils eine Frau und ein Mann vorzuschlagen oder zu benennen, sofern der vorschlagsberechtigten Stelle Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen. Die berufende Stelle hat dann ein Auswahlrecht und muss bei der Berufung von Mitgliedern in ein Gremium Frauen und Männer mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe berücksichtigen.

Das Gesetz ist als Artikel 11 des Zweiten Gleichberechtigungs­gesetzes am 1. September 1994 in Kraft getreten.

Für den aktuellen Vierten Gremienbericht wurden zum Stichtag 30. Juni 2005 insgesamt 309 Gremien im Einflussbereich des Bundes untersucht. Von diesen hatten 14,2 Prozent nur männliche Mitglieder, auch wenn der Anteil solcher Gremien seit dem Dritten Gremienbericht deutlich zurückgegangen ist (2001: 21,4 Prozent). 

Insgesamt ist seitdem der Frauenanteil in den wesentlichen Gremien des Bundes um 3,8 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent gestiegen. Den größten der untersuchten Bereiche stellten mit 54,7 Prozent die Organe und Aufsichtsgremien. Hier wurde ein durchschnittlicher Frauenanteil von 20,5 Prozent ermittelt. Beiräte und Sachverständigenkommissionen, zu deren Aufgaben zum Teil auch Politikberatung gehört, waren mit 38,2 Prozent der zweitgrößte der untersuchten Bereiche. Mit 19,6 Prozent liegt der Frauenanteil hier leicht unter dem Gesamtergebnis. 

Einen Frauenanteil von 50 Prozent und mehr wiesen nur 5,8 Prozent aller erfassten Gremien auf. Mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 49,1 Prozent in 2005 nimmt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Reihen der Ressorts eine Sonderposition ein. 

Von den 7321 Mitgliedern der 309 Gremien waren 2471 Vertreterinnen und Vertreter des Bundes selbst. Hier betrug der Frauenanteil 21,5 Prozent.


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend