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Mi 02.01.2013

Gleichstellung im Rahmen der Vereinten Nationen

Gleichstellungsfragen und Frauenrechte werden in den Vereinten Nationen in zahlreichen Staatengremien sowie in Einheiten des VN-Sekretariats, Programmen und Sonderorganisationen behandelt. Deutschland setzt sich in den Gremien für die durchgehende Beachtung der Belange von Frauen, für Geschlechtergerechtigkeit und Schutz von Frauenrechten ein.

CEDAW (VN-Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen)

Die Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen (CEDAW) wurde 1979 von der VN-Generalversammlung verabschiedet und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen. Sie enthält Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung der Frauen in den Bereichen Politik, Bildung, Soziales, Kultur und Gesetzgebung. Deutschland hat 1985 die Konvention ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention in nationales Recht umzusetzen.

UN WOMEN

UN WOMEN ist  die Einheit für die Förderung von Frauen und Geschlechtergleichheit bei den Vereinten Nationen, die am 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Mit UN WOMEN sind die bisherigen vier Einrichtungen der Vereinten Nationen, die für Geschlechtergleichheit und Frauenförderung zuständig waren, zusammengelegt worden: der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM), die Abteilung für Frauenförderung (DAW), das Büro der Sonderberaterin des VN-Generalsekretärs für Gleichstellungsfragen (OSAGI) und das Internationale Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (INSTRAW). Ziel ist es, die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik international zu stärken und eine effizientere Arbeitsweise zu gewährleisten. Die Gründung von UN WOMEN ist ein Meilenstein für die internationale Gleichstellungspolitik und soll dazu beitragen, die Rechte der Frauen auf der ganzen Welt zu verbessern.

FRK (VN-Frauenrechtskommission)

Die VN-Frauenrechtskommission (englisch: Commission on the Status of Women) wurde als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC) am 21. Juni 1946 eingerichtet. Sie ist das prinzipielle Organ der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt an der kontinuierlichen Kodifizierung von Frauenrechten mit. Die Kommission hat 45 Mitglieder, die nach regionalen Gesichtspunkten durch den ECOSOC für eine Periode von vier Jahren gewählt werden. Deutschland ist  seit 1997 ununterbrochen Mitglied der FRK und wurde 2012 für den Zeitraum 2013-2017 wiedergewählt. Das Mandat der Kommission wurde 1997 gestärkt, indem die Kommission in ihr Programm einen Nachfolgeprozess zur vierten Weltfrauenkonferenz integrierte.

Zehn Jahre nach der Annahme der Pekinger Aktionsplattform wurde 2005 im Rahmen der 49. Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen die Umsetzung der Maßnahmen überprüft, um Fortschritte zu würdigen und verbleibende Herausforderungen zu identifizieren. Ein erneuter Überprüfungsprozess der Pekinger Beschlüsse und der Ergebnisse der Sondergeneralversammlung aus dem Jahr 2000 fand 2010 statt. Aus diesem Anlass verabschiedete die Frauenrechtskommission in ihrer 54. Sitzung eine Resolution zum 15. Jahrestag der vierten Weltfrauenkonferenz. Mit der vierten Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 wurde das Gender-Mainstreaming Konzept in der Politik der Vereinten Nationen verankert - sowohl durch die institutionelle als auch inhaltliche Verpflichtung zur Förderung von Geschlechtergleichheit.

VN-Sicherheitsrats-Resolution 1325 "Frauen, Frieden Sicherheit"

Für eine erfolgreiche Krisenpräventions- und Konfliktbewältigungspolitik müssen Geschlechtergerechtigkeit und geschlechtsspezifische Perspektiven beachtet werden. Frauen benötigen einerseits besonderen Schutz in Krisensituationen. Gleichzeitig sollen sie aber auch in stärkerem Umfang als bisher an der Krisenbewältigung beteiligt werden, um ihre unverzichtbaren Beiträge beim Wiederaufbau der Gesellschaften leisten zu können. Grundlage hierzu bietet die VN-Sicherheitsratsresolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" mit ihren Nachfolge-Resolutionen.

Mit der im Oktober 2000 verabschiedeten Resolution 1325 hob der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Bedeutung der Rolle von Frauen in der Friedenssicherung und Konfliktprävention hervor. Die Resolution legt politische Richtlinien für eine geschlechtersensible Friedens- und Sicherheitspolitik fest. Als Kernelemente fordert sie die Einbindung von Frauen in politische Prozesse und Institutionen, bei der Planung und personellen Ausgestaltung von Friedensmissionen und bei der Verhandlung von Friedensabkommen. Der Sicherheitsrat forderte den Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie die Mitgliedsstaaten außerdem auf, konkrete Maßnahmen unter anderem zur Förderung der Rolle von Frauen in der Konfliktprävention zu ergreifen.

Die Nachfolge-Resolution 1820, verabschiedet im Juni 2008, ist ein Meilenstein für das internationale Engagement bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie stuft erstmals den Einsatz sexueller Gewalt als gezieltes Mittel der Kriegführung in Konfliktsituationen als Kriegsverbrechen ein. In Deutschland wurden die in der Resolution 1820 genannten Straftatbestände mit Inkrafttreten des deutschen Völkerstrafgesetzbuches in das Strafrecht aufgenommen. Damit sind nunmehr auch die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Ausland möglich, ohne dass ein Bezug zu Deutschland bestehen muss. Mit der Verabschiedung der Resolution 1888 im September 2009 hat der Sicherheitsrat die Instrumente der Resolution 1820 verschärft und damit den Schutz von Frauen in Konflikten verstärkt.

Der VN-Sicherheitsrat unterstrich die Rolle der Frauen bei der Bewältigung und der Prävention von Konflikten und betonte die Notwendigkeit ihrer stärkeren Beteiligung bei Konfliktlösungen mit der Nachfolge-Resolution 1889, verabschiedet im Oktober 2009.

Das Bundesfamilienministerium setzt sich nachdrücklich für die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 ein. In der Broschüre "Frauen, Frieden, Sicherheit: 10 Jahre Sicherheitsratsresolution 1325 der Vereinten Nationen" wurden Ergebnisse aus Werkstattgesprächen zum Thema für eine besser strukturierte und koordinierte Zusammenarbeit veröffentlicht.

Friedensnobelpreis 2011 für Frauenrechtlerinnen

2011 erhielten drei Frauenrechtlerinnen den Friedensnobelpreis: Liberias Präsidentin Ellen Johnson-Sirleaf, die liberianische Frauenrechtlerin Leymah Roberta Gbowee und die Journalistin Tawakkul Karman aus dem Jemen. Dieser Preis würdigt die drei Frauen für ihren Mut und ihre Tatkraft im beharrlichen Engagement gegen Gewalt und für die Beilegung, die Verhütung und die Bewältigung von Konflikten. Die drei Preisträgerinnen stammen aus Ländern, in denen jahrelange Bürgerkriege und Menschenrechtsverletzungen tiefe Wunden gerissen und sich scheinbar unversöhnliche Konflikte verfestigt haben.