Mi 02.01.2013
Die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am öffentlichen Leben - insbesondere am Erwerbsleben - ist ein wesentliches Ziel europäischer Politik. Sowohl die Europäische Union als auch der Europarat setzen sich für die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter ein.
Die Europäische Union ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in der Charta der Grundrechte dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten seit vielen Jahren dafür, dass Männer und Frauen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedsstaaten die gleichen Rechte und Chancen haben.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im September 2010 ihre neue "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015". In dieser sind die gleichstellungspolitischen Schwerpunkte der jetzigen Kommission benannt: Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen, Würde und Unversehrtheit - der geschlechtsspezifischen Gewalt ein Ende setzen und Gleichstellung der Geschlechter über die Europäische Union hinaus. Zu jedem Schwerpunkt sind mehrere Leitaktionen vorgesehen. Der Kommission folgend bekräftigten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihr Engagement für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im "Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020)", der am 7. März 2011 vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde.
Durch das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität "PROGRESS" werden transnationale positive Maßnahmen unter anderem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern koordiniert, unterstützt und finanziert. Auch der Europäische Sozialfonds fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Am 21. Juni 2010 nahm das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen offiziell seine Arbeit auf. Das Institut unterstützt die Gleichstellungspolitik der Organe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten durch gezielte Datensammlung, Datenanalyse und Datenaufbereitung. Zudem richtet das Institut ein Dokumentationszentrum ein, in dem Best-Practice-Beispiele und Materialien zur Förderung der Gleichstellung aus allen Europäischen Staaten gesammelt und einsehbar gemacht werden sollen.
Im Europarat werden gleichstellungspolitische Themen im Lenkungsausschuss für Menschenrechte verhandelt. Darüber hinaus gibt es eine Gleichstellungskommission als beratendes Gremium.