Inhalt

Di 16.11.2010

Fragen und Antworten zum Bundesgleichstellungsgesetz

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) hat die Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel. Das Gesetz gilt für die gesamte Bundesverwaltung.

Hinsichtlich der konkreten Anwendung des Gesetzes treten immer wieder Fragen auf, insbesondere zum Umfang der Einflussmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragte hat gemäß § 20 Absatz 3 BGleiG das Recht, sich mit ihren Auslegungs- und Streitfragen unmittelbar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden, sofern ihre Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht konkrete Einzelfälle betreffen.

Auslegungsfragen, die besonders häufig gestellt werden und daher für viele Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte und Beschäftigte interessant sind, sind hier zu finden. Die Eingaben sind sortiert nach der Gesetzessystematik und werden regelmäßig um neue Eingaben erweitert. Dargestellt sind jeweils die Frage der Gleichstellungsbeauftragten sowie die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierzu formulierte Antwort.

Die nachfolgende Zusammenstellung hat daher den Charakter eines sich fortlaufend erweiternden und aktualisierenden "Nachschlagewerks" für die Praxis.