Mi 21.03.2012
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es stellt einen Meilenstein dar bei der Anerkennung der Frauenrechte als Menschenrechte.
Die Vertragsstaaten sind auf Grund von Artikel 18 der Konvention verpflichtet, über die Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der Konvention, die sie im Rahmen ihrer Vertragserfüllung getroffen haben, mindestens alle vier Jahre einen Staatenbericht zu erstellen. Dieser wird vom CEDAW-Ausschuss, einem hochrangigen Expertengremium zur Grundlage der Überprüfung gemacht. Rückfragen des Ausschusses sind schriftlich und mündlich von der Regierung zu beantworten. Eine weitere Grundlage für die Empfehlungen des Ausschusses bilden die Alternativ- oder Parallelberichte von Nichtregierungsorganisationen, die dem Ausschuss vorlegt werden.
Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2009 dem CEDAW-Ausschuss in Genf den aktuellen Sechsten Staatenbericht präsentiert. Nach einer Prüfung des Berichts hat der Ausschuss der Bundesregierung seine "Abschließenden Bemerkungen" übermittelt. Darin werden die positiven Entwicklungen der Gleichstellungspolitik in Deutschland gewürdigt und gleichzeitig Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung abgegeben. Die Kommentare betreffen fast alle Bereiche der Konvention und reichen von der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben, der Rolle von Männern in der Gleichstellungspolitik bis hin zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Der Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, vorzeitig, das heißt innerhalb von zwei Jahren, einen weiteren Bericht zu erstellen. Dieser befasst sich mit Umsetzungsmaßnahmen zu zwei Empfehlungen der "Abschließenden Bemerkungen" zum sechsten Staatenbericht. Die Empfehlungen betreffen die Verringerung und Beseitigung der Lohn- und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sowie den Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen. Diese Informationen wurden dem CEDAW-Ausschuss im August 2011 vorgelegt. Der nächste Staatenbericht muss im September 2014 eingereicht werden. Der Ausschuss hat die Bundesregierung gebeten, hierbei den siebten und achten Bericht zusammenzufassen.
Der gesamte Wortlaut der "Abschließenden Bemerkungen" ist auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte ebenso zu finden wie die Parallelberichte der Allianz verschiedener Frauenorganisationen, des Deutschen Juristinnenbundes und anderer.
Bisher haben 187 Staaten das Frauenrechtsübereinkommen unterzeichnet. Deutschland hat 1985 die Konvention und 2002 das Zusatzprotokoll ratifiziert. Beide wurden damit unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht. Mit der Ratifizierung erklärte die Bundesregierung ihre Absicht, einen verbesserten Schutz der Frauenrechte mit Nachdruck zu unterstützen und setzte ein Signal für andere Staaten, die dem Übereinkommen und dem Fakultativprotokoll noch nicht beigetreten sind.Das Fakultativprotokoll wurde am 6. Oktober 1999 ergänzend zur Konvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Übereinkommens räumt es Frauen das Recht auf Individualbeschwerde ein. Bei systematischen Verletzungen der Konvention sieht das Fakultativprotokoll ein Untersuchungsverfahren vor.