Mo 17.09.2012
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung trägt der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung Rechnung. Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert.
In der Präambel der VN-Behindertenrechtskommission wird festgehalten, "dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres häuslichen Umfelds oft in stärkerem Maße durch Gewalt, Verletzung oder Missbrauch, Nichtbeachtung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung gefährdet sind".
Artikel 6 dieser Konvention erkennt die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen an. In Artikel 16 sind spezielle Maßnahmen zum Schutz und zur Verhinderung von jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch vorgesehen.
Zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst. Eines der zwölf Handlungsfelder des Aktionsplans bündelt die Maßnahmen zum Abbau der mehrfachen Diskriminierung von behinderten Frauen. Ein wesentlicher Teil dieses Maßnahmenbündels betrifft die Verbesserung von Gewaltprävention und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.