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Di 24.07.2012

Flexi-Quote und Stufenplan "Frauen und Männer in Führungspositionen"

Kern des Stufenplans "Frauen und Männer in Führungspositionen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Flexi-Quote - eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung von Unternehmen:

  • Börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet, eine selbst bestimmte und betriebsspezifische Frauenquote festzulegen und zu veröffentlichen, die innerhalb einer bestimmten Frist erreicht werden soll. Dies gilt sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat. Verfehlt ein Unternehmen die selbstgesetzten Ziele, greifen gesellschaftsrechtliche Sanktionen (zum Beispiel Anfechtbarkeit).
  • Das Flexi-Quoten-Gesetz soll die notwendigen Veränderungsprozesse in der Wirtschaft beschleunigen. Wenn die Mindestzielmarke erreicht ist, soll es eine selbsttragende Entwicklung hin zu gleichberechtigter Teilhabe in den Unternehmen geben. Die gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung entfällt daher für einzelne Unternehmen, sobald und solange sie in Aufsichtsrat und Vorstand einen Frauenanteil von 30 Prozent erreicht haben.

Die Flexi-Quote setzt als intelligente Quote auf Transparenz und marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Über öffentliche Rankings und die mediale Berichterstattung wird der Wettbewerb zwischen Unternehmen angeregt. Zudem werden Unternehmen ihre selbst gesetzte Quote vor der Belegschaft und dem Betriebsrat ebenso rechtfertigen müssen wie vor Nachwuchskräften und der Öffentlichkeit. Die Unternehmen werden also gezwungen sein, sich sehr genau anzuschauen, vor welche Hürden hochqualifizierte Frauen in ihrem Unternehmen gestellt sind. Damit setzt die Flexi-Quote an den Ursachen an, nicht nur an den Symptomen.

Die Flexi-Quote ist also keine starre Einheitsquote, die jedem Unternehmen ohne Rücksicht auf die tatsächlichen branchen- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten den gleichen Anteil von Frauen in Führungspositionen vorschreibt. Sie ist aber auch keine unverbindliche Selbstverpflichtung, wie sie im Jahr 2001 zwischen der damaligen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geschlossen wurde. Sondern sie ist ein intelligentes Instrument zur nachhaltigen Durchsetzung von fairen Chancen für Frauen auf Führungspositionen.

Treffen mit Dax-30-Unternehmen

Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und ihren Kabinettskolleginnen Ursula von der Leyen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie Rainer Brüderle trafen am 30. März 2011 Vorstandsmitglieder der Dax-30-Unternehmen in Berlin zum Spitzengespräch zusammen. Auf der Veranstaltung erklärten die Unternehmen, sie werden sich bis Ende 2011 eigene Zielquoten geben, deren zeitliche Umsetzung festlegen sowie regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten.

Um den Dialog über die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen fortzusetzen, trafen sich die Personalchefs der Dax-30-Unternehmen im Oktober 2011 erneut mit Kristina Schröder und den Kabinettskolleginnen. Sie stellten den Regierungsmitgliedern die Liste ihrer unternehmensspezifischen Zielmarken vor, mit der sie die Selbstverpflichtung vom Vorstandsgipfel im März 2011 einlösen. In allen Unternehmen liegt die Zielmarke über zehn Prozent. Fortschritte sollen jährlich, erstmals im Sommer 2012, veröffentlicht werden.

Weitere Maßnahmen des Stufenplans

Der Stufenplan der Bundesregierung umfasst ein Bündel weiterer Maßnahmen, um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben und in Führungspositionen zu schaffen. Ansatzpunkte sind hier unter anderem die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Veränderung der Unternehmenskultur insbesondere durch flexible Arbeitszeiten und die Überwindung weiterer Barrieren für die mangelnde Präsenz von Frauen in Führungspositionen:

  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Projekt "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Der djb besucht im Rahmen des Projektes die Hauptversammlungen großer Aktiengesellschaften und nutzt gezielt das aktienrechtliche Auskunftsrecht der Aktionäre, um Informationen über die betriebliche Frauenförderung zu erlangen.
  • Zudem fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft zur Erforschung von Karrierebrüchen.
  • Mit dem vom Bundesfamilienministerium geförderten Frauen-Karriere-Index ("Women-on-board-Index") wurde von Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) ein Instrument geschaffen, mit dem die gleichstellungspolitischen Erfolge der Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Kodex Kommission im Rahmen des Stufenplans gemessen werden können. Das 4. FidAR-Forum am 30. Mai 2012 stellte die Fortschritte vor.
  • Die vom Bundesfamilienministerium geförderte bundesweite Initiative "Mehr Frauen in Führungsposition - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit" unterstützt zehn Kommunen und Landkreise dabei, Strukturen für mehr Chancengleichheit in der Wirtschaft zu schaffen. Die Initiative ging am 19. Juni 2012 an den Start.
  • Für den Bereich des Öffentlichen Dienstes wurde  mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz sowie dem Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz Transparenz geschaffen. Die darin formulierten Empfehlungen werden ab 2011 umgesetzt.