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Mo 16.05.2011

Bundesfamilienministerin fordert Flexi-Quote auf Sozialpartnertagung "Beruf und Familie"

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit IG-BCE-Vorstandsmitglied Edeltraud Glänzer und BAVC-Hauptgeschäftsführer Hans Paul Frey. Bildquelle: Andrea Lammert. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Auf der Sozialpartnertagung "Beruf und Familie" der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) am 13. Mai betonte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, wie wichtig die Förderung von Frauen in Führungspositionen sei und forderte die Einführung der Flexi-Quote. Ziel des Bundesfamilienministeriums ist eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung für Unternehmen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

"Chancengerechtigkeit bedeutet auch: faire Chancen für Frauen auf Führungspositionen. Deutschland braucht dafür allerdings keine staatliche Einheitsquote, sondern ein flexibles, aber fest verankertes Instrument. Deshalb habe ich meinen Stufenplan mit der Flexi-Quote vorgelegt, den ich noch 2011 in einem Gesetz festschreiben will", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

In der chemischen Industrie gibt es seit 2006 die Vereinbarung "Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik", die von BAVC und IG BCE unterzeichnet wurde. Auf deren Grundlage wurden bislang über 100 betriebliche Regelungen abgeschlossen. Diese reichen von flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten über die Unterstützung bei der Kinderbetreuung bis hin zur Hilfe bei der Pflege von Angehörigen.

Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen entwickelt. Ein Bestandteil des Plans ist die Flexi-Quote. Diese wird wirksam, wenn sich bundesweit zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2013 der durchschnittliche Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nicht verdreifacht hat. Unternehmen werden dazu verpflichtet, sich selbst eine Quote zu geben und diese auch zu veröffentlichen. Daraus wird unter anderem klar ersichtlich werden, welches Unternehmen ambitioniert ist und auf einen hohen Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführungen Wert legt. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zwischen den Unternehmen angeregt und die öffentliche Diskussion über faire Chancen angestoßen.

Die Flexi-Quote wird für Unternehmen ab einer gewissen Größe gelten. Diese verpflichten sich gesetzlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine selbstbestimmte Frauenquote festzulegen. Die flexible Quote entfällt jedoch für jene Unternehmen, die für Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30 Prozent erreicht haben. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass Frauen die Unternehmenskultur prägen und Strukturen verändern können.

Analyseinstrument zur Lohnstruktur in Unternehmen

Unternehmen können ferner mit dem vom Bundesfamilienministerium entwickelten Analyse-Instrument Logib-D ("Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland") schnell und anonym ihre Entgeltstruktur analysieren sowie betriebliche Lösungen für faire Bezahlung entwickeln. Damit kann die Höhe des durchschnittlichen Unterschieds der Monatsgehälter weiblicher und männlicher Beschäftigter für den Betrieb insgesamt und für einzelne Standorte ermittelt werden. Gleichzeitig können verschiedene Einflussfaktoren und Ursachen dieses Unterschieds analysiert werden, die Ansatzpunkte für Veränderungsmöglichkeiten bieten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt für insgesamt 200 Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2012 solche standardisierten Beratungspakete zur Verfügung. Unternehmen, die an einer Analyse interessiert sind, könnten noch bis zum 22. Juli an der vierten Bewerbungsphase für Logib-D teilnehmen.