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Mi 15.12.2010

Kristina Schröder: "Wir haben in allen Bereichen eine positive Entwicklung des Frauenanteils"

Am 15. Dezember hat das Bundeskabinett den zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz und den fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz beschlossen. Beide Berichte wurden zusammen vorgelegt. Die Erfolgskontrolle der beiden zentralen gleichstellungspolitischen Gesetze für den Bereich des Bundes wurde dabei erstmals mit wissenschaftlicher Unterstützung zusammengeführt.

"Wir haben in allen Bereichen eine positive Entwicklung des Frauenanteils. Das heißt aber nicht, dass wir uns zurücklehnen dürfen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Ganz im Gegenteil. Der Fünfte Gremienbericht zeigt deutlich auf, wie groß die praktischen Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes sind. Mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von 24,5 Prozent ist 2009 - 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien des Bundes noch keineswegs erreicht. Wir sind auf einem guten Weg, aber wir müssen schneller werden", betonte Kristina Schröder.

Ergebnisse des Fünften Gremienberichtes

Die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die paritätische Besetzung von Entscheidungs- und Beratungsgremien sind wichtige Ziele der Bundesregierung. Die Berichte zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz zeigen auf, wie weit die Umsetzung dieser Ziele in der Bundesverwaltung in den letzten Jahren gelungen ist.

Der Fünfte Gremienbericht zeigt: In der Zeit von 1997 zu 2009 hat sich der Frauenanteil an den vom Bund berufenen und entsandten Mitgliedern in Gremien fast verdoppelt von 12,4 Prozent auf 21,6 Prozent. Er zeigt damit aber auch, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien des Bundes trotz der kontinuierlichen Verbesserungen noch nicht erreicht wurde. Der Bericht empfiehlt daher eine Gesetzesnovellierung, die stärker auf messbare Zielvorgaben anstelle bürokratischer Verhaltensvorschriften setzt.

Frauenanteil bei Führungspositionen steigt

Auch der Zweite Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz zeigt eine ähnliche Entwicklung. So stieg der Frauenanteil bei Führungspositionen insgesamt im Bundesdienst im Berichtszeitraum 2004-2009 von 24 auf 30 Prozent, 1999 waren es noch 19 Prozent. Damit zeigt sich aber auch, dass auf den oberen Führungsebenen in der Bundesverwaltung Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Das wesentliche Instrument des BGleiG - der Gleichstellungsplan, der von allen Behörden regelmäßig zu erstellen und zu aktualisieren ist - wird in der Praxis nicht durchgängig effektiv genutzt.

Empfohlen wird eine regelmäßige Abfrage und Sammlung der Gleichstellungspläne der obersten Bundesbehörden durch das Bundesfamilienministerium sowie eine Überprüfung, ob das aktive und passive Wahlrecht der Gleichstellungsbeauftragten auf Männer ausgedehnt werden soll. Eine bessere Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen im öffentlichen Dienst wird angemahnt.