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Fragen und Antworten zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): §§ 18-22

Stand: 16.11.10

 

§ 21: Welche Möglichkeiten hat die GB, wenn ein Einspruch von der Dienststelle abgelehnt wird, der sich auf eine Verletzung der Inhalte des Gleichstellungsplans bezieht?

Da eine Anrufung des Gerichts gemäß § 22 BGleiG nur darauf gestützt werden kann, dass die Dienststelle Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt hat oder die Dienststelle einen den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entsprechenden Gleichstellungsplan aufgestellt hat, stehen der Gleichstellungsbeauftragten keine weiteren Rechte zu, wenn die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 20 BGleiG eingehalten wurden. Die inhaltliche Verletzung der Vorgaben des Gleichstellungsplanes kann nur individualarbeitsrechtlich von der betroffenen Arbeitnehmerin (Arbeitsgericht) oder Beamtin (Verwaltungsgericht) geltend gemacht werden.