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Fragen und Antworten zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): §§ 18-22

Stand: 16.11.10

 

§ 18, 19: Kann/darf die Gleichstellungsbeauftragte eine Einschätzung abgeben, wer die Stelle erhalten sollte, wenn es sich nicht um eine Stelle in einem für Frauen unterrepräsentierten Bereich handelt?

Dies ist zu bejahen. Denn auch in Bereichen, in denen Frauen nicht unterrepräsentiert sind, hat die Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 19 Abs. 1 BGleiG die Aufgabe, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes, der unter anderem auch die Anwendung von Gender Mainstreaming mit dem zusätzlichen Fokus auf Bedürfnisse von Männern - zum Beispiel in ihrer Rolle als berufstätige Väter - umfasst, zu überwachen. Auch Fragen des Beschäftigungsschutzgesetzes können in jedem Vorstellungsgespräch von Belang sein.