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Fragen und Antworten zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): §§ 1-16

Stand: 16.11.10

 

§ 6: Ist das Bundesgleichstellungsgesetz einer Richtlinie zur Ausschreibung von Dienstposten, die ein Bundesministerium erlassen hat, übergeordnet?

Das Bundesgleichstellungsgesetz ist gegenüber einer Richtlinie eines Bundesministeriums höherrangiges Recht. Eine Richtlinie darf daher grundsätzlich nichts regeln, was gegen Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetzes verstößt. Sofern sie schon vor dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes bestand, und nicht zur Anpassung überarbeitet wurde, ist sie gesetzeskonform auszulegen bzw. insofern nicht mehr anzuwenden. Sollte dies nicht erfolgen, bleibt das Einspruchsrecht nach § 21 BGleiG.

Ob daneben arbeits- oder dienstrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter bestehen, müsste in jedem Einzelfall geprüft und ggf. von diesen aus eigenem Recht gerichtlich geltend gemacht werden.