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Mi 20.01.2010

Beratung bei auffälligem Befund

Erfahren Frauen und ihre Partner durch vorgeburtliche Diagnostik von einem Risiko oder von einer schweren Krankheit oder Behinderung ihres Kindes, geraten sie häufig in schwere seelische Konflikte. In dieser existentiellen Krisensituation haben betroffene Frauen und ihre Partner einen erheblichen Informations-, Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass dieser oftmals nicht ausreichend befriedigt werden konnte und Schwangere und ihre Partner keinen Zugang zu einer in dieser Situation hilfreichen umfassenden, fachübergreifenden ärztlichen und psychosozialen Beratung und Hilfestellung fanden.

Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regelt der Gesetzgeber daher unter anderem eine umfassende ärztliche Aufklärung, Betreuung und Begleitung der Schwangeren und ihres Partners nach der Eröffnung eines pathologischen pränataldiagnostischen Befundes und im Vorfeld der Feststellung einer medizinischen Indikation. Außerdem stellt der Gesetzgeber sicher, dass betroffene Schwangere und ihre Partner Kenntnis von ihrem Anspruch auf eine vertiefende psychosoziale Beratung erlangen und durch eine ärztliche Kontaktvermittlung vereinfachten Zugang zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle finden.

Ziel einer solchen ergebnisoffenen Begleitung und Beratung ist es, die Konsequenzen der im Raume stehenden Behinderung von allen Seiten zu beleuchten und die Schwangere und ihren Partner darin zu unterstützen, die gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse und Belastungen auszuloten und Lösungsansätze im Schwangerschaftskonflikt aufzuzeigen.

Die neue gesetzliche Regelung trägt dazu bei, dass eine fundierte tragfähige Einschätzung darüber getroffen werden kann, ob die Schwangere den zu erwartenden Belastungen gewachsen ist oder diese für sie eine Lebens- bzw. Gesundheitsgefahr darstellen. Die Beratung hilft der schwangeren Frau bei der Entscheidungsfindung, sie hilft den indikationsstellenden Ärztinnen und Ärzten, die Voraussetzungen einer medizinischen Indikation zu prüfen und die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu treffen. Die neu eingeführte dreitägige Bedenkzeit unterstützt diesen Gedanken.

Gendiagnostikgesetz

Auch das Gendiagnostikgesetz trägt zu einer Verbesserung der Beratungssituation nach einem auffälligen Befund bei einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung bei. Es regelt unter anderem eine umfassende ärztliche Beratung nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses und eine ärztliche Hinweispflicht auf den Anspruch der Schwangeren auf psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen kann die Schwangere zudem, anders als bei den übrigen vorgeburtlichen Untersuchungen, nur unter erschwerten Bedingungen auf die Beratung verzichten: Sie muss nach vorheriger schriftlicher Information über die Beratungsinhalte ihren Verzicht schriftlich erklären.