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Fragen und Antworten zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes

Stand: 02.01.10

 

Wie will die Bundesregierung den Ausstieg aus der Prostitution fördern?

Ziel muss es sein, Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in der Prostitution andere Optionen der Lebensgestaltung zu eröffnen und einem Abgleiten in Abhängigkeiten, die Prostitution als scheinbar kleineres Übel oder akzeptablen Ausweg erscheinen lassen, entgegenzuwirken. Die Erfahrungen aus der sozialen Arbeit zeigen, dass hohe moralische Ansprüche allein hierfür nicht unbedingt hilfreich sind, wenn sie zu einer weiteren Ausgrenzung der Betroffenen führen. Der Zugang zu Menschen in einer sozial randständigen Situation braucht eine Vertrauensbasis.

Ausstiegshilfen werden überwiegend von Fachberatungsstellen angeboten. Arbeitsagenturen übernehmen dabei zum Teil eine wichtige Rolle als Ansprech- und Kooperationspartner auf lokaler Ebene, es gibt jedoch keine eigenständigen Maßnahmen oder Verfahrensweisen der Arbeitsagenturen speziell für diese Zielgruppe.

Die Untersuchung SoFFi K IIa verdeutlicht die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung und eines niedrigschwelligen Zugangs. Es besteht Bedarf an ausreichenden personellen und zeitlichen Kapazitäten in den Fachberatungsstellen, um in Prostitutionsbetrieben und auf dem Straßenstrich Zugang zu Prostituierten zu gewinnen und frühzeitig Information und Begleitung zu Fragen des Aus- und Umstiegs und der Existenzsicherung anzubieten.

Wenn Prostituierte den Ausstieg suchen, befinden sie sich oft in einer Situation, die von vielschichtigen Schwierigkeiten bestimmt ist. Neben finanziellen und/oder familiären Problemen, gesundheitlichen Belastungen und Gewalterlebnisse kommen bei fast der Hälfte der Ausstiegswilligen Defizite in schulischer Ausbildung oder Berufsausbildung dazu. Häufig bestehen zusätzliche Probleme wie z.B. Drogenabhängigkeit oder hohe Verschuldung.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Untersuchung SoFFI K IIa deutlich, wie wichtig die Unterstützung der Fachberatungsstellen bei einem Ausstieg aus der Prostitution ist. Hier fällt es in erster Linie in die Verantwortung der Bundesländer, die Arbeit der Fachberatungsstellen dauerhaft abzusichern.

Hinsichtlich der Anzahl und Verbreitung solcher Ausstiegsangebote und der Anzahl der Aussteigerinnen ergab die Auswertung der bestehenden Angebote im Rahmen der Untersuchung SoFFI K IIa allerdings ein eher ernüchterndes Bild.

Einzelne Projekte können zum Teil sehr ermutigende Erfolge aufweisen. Diese Ansätze gilt es weiterzuentwickeln.

Ein aktuelles Beispiel einer Qualifizierungsmaßnahme ist das spezifisch für Prostituierte entwickelte Umstiegsprojekt des Netzwerks "ProFridA". Unterstützt wird das Projekt durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Koordination des Netzwerkes mit insgesamt sieben Trägern erfolgt durch das Diakonische Werk Westfalen. Nach einer dreimonatigen Basisqualifizierung für den Arbeitsmarkt erfolgen bis Juni 2007 fachliche Qualifizierungen im pflegerischen/hauswirtschaftlichen Bereich und im Bereich Marketing/ Verkauf. ProFridA unterstützt bei Bedarf auch andere Wege der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt, sei es die direkte Arbeitsaufnahme, die Suche eines Ausbildungsplatzes oder die Teilnahme an anderen Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung wird prüfen, wie der Ausstieg aus der Prostitution durch Ausstiegshilfen und Ausstiegsprogramme besser unterstützt werden kann und wie modellhafte Ansätze gefördert und der Zugang zu Qualifizierungs- und Förderungsmaßnahmen flexibler gestaltet werden kann.