Stand: 02.01.10
Hinsichtlich des Zugangs zur gesetzlichen Sozialversicherung und hinsichtlich der Möglichkeiten der freiwilligen Absicherung für Alter und Krankheit sind Prostituierte rechtlich gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen bzw. anderen Selbständigen nicht mehr benachteiligt. Insoweit besteht hier kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Die wissenschaftliche Untersuchung hat gezeigt: Fragen der sozialen Sicherung werden von einem überwiegenden Teil der Prostituierten außerhalb eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses in der Prostitution geregelt.
Von den schriftlich befragten Prostituierten waren die weitaus meisten (86,9 Prozent) krankenversichert. Nur ein kleiner Teil war nicht krankenversichert, dieser Anteil lag aber deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung.
Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung sind 87,5 Prozent in einer gesetzlichen und 9,3 Prozent in einer privaten Krankenversicherung versichert (Mikrozensus Mai 2003; nach Statistisches Taschenbuch Gesundheit 2005). Annähernd drei Viertel (71,5 Prozent) der versicherten Prostituierten waren in gesetzlichen Krankenkassen, etwas mehr als ein Viertel war in privaten Kassen versichert. Der Anteil der Privatversicherten liegt damit in der Gruppe der Prostituierten höher als in der Gesamtbevölkerung. Von den krankenversicherten hauptberuflichen Prostituierten waren die meisten (59 Prozent) freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. 32 Prozent der krankenversicherten Befragten waren als Familienmitglied versichert. Nur 13 Befragte waren offiziell unter der Berufsbezeichnung Prostituierte versichert. (Der Anteil der krankenversicherten Prostituierten war in der Befragung durch SoFFi K etwas höher als in früheren Untersuchungen. Diese früheren Untersuchungen sind aber nicht vollständig mit der jetzigen Befragung vergleichbar.)
Weitaus problematischer sieht es allerdings bei der Alterssicherung aus: Nur 47 Prozent der befragten Prostituierten verfügten über eine Alterssicherung (Rentenversicherung oder anderweitige, private Altersvorsorge). Grund dafür dürfte sein, dass die meisten Prostituierten ihre Tätigkeit als eine vorübergehende Phase in ihrer Biographie ansehen und Fragen der Alterssicherung darum später verschieben.
Rechtlich bestehen jedoch neben dem Zugang zur Rentenversicherung über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch weitere Möglichkeiten für eine freiwillige Altervorsorge, die auch Prostituierten offen stehen.