Stand: 02.01.10
Statistische Angaben über die Zahl der Prostituierten, die als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet wurden, stehen letztlich nicht zur Verfügung, weil die Sozialversicherungsträger kein eigenes statistisches Erfassungsmerkmal hierfür vorgesehen haben, sondern diese Beschäftigten unter einer Sammelbezeichnung führen, die auch noch andere Tätigkeiten umfasst.
Aus der von SoFFi K durchgeführten Befragung von Prostituierten und Bordellbetreiberinnen und -betreibern sowie aus den Interviews mit den Expertinnen der Fachberatungsstellen geht jedoch hervor, dass bislang nur ganz vereinzelt Arbeitsverträge mit Prostituierten abgeschlossen wurden und dass nur wenige Prostituierte unter dieser oder einer anderen Bezeichnung zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geben offenbar viele Prostituierte bei der Sozialversicherung vorzugsweise nicht "Prostitution" als Beruf an, weil sie ihrer Tätigkeit lieber anonym nachgehen wollen.
Die Befragung von SoFFi K unter den Prostituierten hat ergeben, dass die Idee der sozialen Absicherung durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis für viele der Betroffenen nur schwer vorstellbar ist und auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen finanziellen Abzüge wenig attraktiv erscheint. So sahen rund 60 Prozent der befragten Prostituierten einen Arbeitsvertrag nicht als wünschenswerte Option an. Sie befürchteten bei Arbeitsverträgen den Verlust ihrer sexuellen Autonomie sowie ihrer selbst bestimmten Wahl von Arbeitszeit und -ort. Als weiteres Hindernis nannten Prostituierte auch die Sorge vor dem Verlust der Anonymität und die mit einem Bekanntwerden ihrer Tätigkeit möglicherweise verbundenen negativen sozialen Konsequenzen. Eine Rolle spielt dabei auch, dass viele Frauen ihre Tätigkeit in der Prostitution als kurzfristig verstehen und diese Tätigkeit als vorübergehende Episode in ihrem Leben betrachten wollen.
Auch seitens der Bordellbetreiberinnen und -betreiber besteht offenbar die Neigung, an den bisherigen Verfahrensweisen festzuhalten.
Aus Sicht der Bundesregierung sollte daher in künftige Überlegungen einbezogen werden, wie Personen, die de facto eine Arbeitgeberfunktion übernehmen, auch die damit verknüpften Verpflichtungen übernehmen. Wenn eine Tätigkeit in der Prostitution die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung, wie sie von den Sozialversicherungsträgern umschrieben worden sind, erfüllt, müssen die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen auch gegenüber den Arbeitgebern in der Prostitution durchgesetzt werden.