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Do 03.06.2010

Gleichstellungsstatistikverordnung

Die Verordnung regelt das Verfahren zur Erhebung statistischer Daten zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen des Bundes. Die Daten dienen sowohl als Grundlage der Gleichstellungspläne in den Dienststellen als auch für den alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes. Mit der Gleichstellungsstatistikverordnung wurde die Datenerhebung an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes angepasst.

Die Verordnung vom 18. Juni 2003 über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Dienststellen des Bundes war am 26. Juni 2003 in Kraft getreten. Aufgrund des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wurde die Verordnung am 26. Juni 2006 geändert. Die Änderung ist am 29. Juni 2006 in Kraft getreten.