Do 06.05.2010
Am 30. Juni 2009 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde der Weg frei gemacht für die Auszahlung der von der Firma Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis zugesagten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro an die contergangeschädigten Menschen.
Außerdem werden seit dem 1. Juli 2009 die Conterganrenten automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Die contergangeschädigten Menschen erhalten daher seit Juli 2009 höhere Conterganrenten. Sie betragen derzeit zwischen 248 Euro und maximal 1.116 Euro im Monat.
Contergangeschädigte Menschen, die ihre Ansprüche bisher gar nicht oder verspätet geltend gemacht haben, also von der früheren Ausschlussfrist des Conterganstiftungsgesetzes betroffen waren, haben aufgrund des 2. Änderungsgesetzes außerdem die Möglichkeit, Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz für die Zukunft geltend zu machen.
Bereits mit dem 1. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes sind die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt worden.
Mit dem Conterganstiftungsgesetz ist die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" 1972 errichtet worden. Die Stiftung gewährt Leistungen an behinderte Menschen, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme von Contergan der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können.
2005 wurde die Stiftung in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt.