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Fr 25.11.2011

Bundesrat stimmt Kindergeld für Bundesfreiwilligendienst zu

Motiv der Informationskampagne zum Bundesfreiwilligendienst Eltern von Freiwilligen erhalten Kindergeld Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Der Bundesrat hat am 25. November der Gewährung des Kindergeldes für Bundesfreiwilligendienstleistende zugestimmt. Damit sind auf Initiative des Bundesfamilienministeriums letzte rechtliche Unklarheiten abschließend beseitigt. Eltern von volljährigen Freiwilligen, die am Bundesfreiwilligendienst oder dem neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder begrüßt dieses Ergebnis: "Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst ist ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur."

Das Kindergeld wird an Eltern von Freiwilligen aus dem Jahr 2011 auch rückwirkend gezahlt; die Familienkassen werden dementsprechend unmittelbar informiert.


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend