Di 16.08.2011
Am 12. August endete die Bewerbungsphase für das Folgeprogramm der Mehrgenerationenhäuser. Sowohl die Mehrgenerationenhäuser aus dem laufenden Aktionsprogramm als auch interessierte Einrichtungen, die bisher nicht partizipierten, konnten ihre Ideen und Konzepte zur Umsetzung der neuen Schwerpunkte und zur Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in der lokalen Infrastruktur einreichen.
Da die Förderung für die ersten Häuser Ende 2011 ausläuft, hat das Bundesfamilienministerium ein Folgeprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro bis 2014 aufgelegt. Auf Grundlage eines Jury-Verfahrens und nach Beteiligung der Bundesländer wird das Ministerium entscheiden, welche Einrichtungen in das Folgeprogramm aufgenommen werden können. Die ausgewählten Häuser werden benachrichtigt und können im Herbst einen Zuwendungsantrag stellen, sofern die entsprechenden haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen sind.
Das Konzept des neuen Aktionsprogramms basiert auf den Erfahrungen und Erkenntnissen, die in der ersten Programmphase gewonnen werden konnten. Der generationenübergreifende Ansatz und der niedrigschwellige und offene Zugang bleiben Charakteristika der Häuser.
Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium mit dem Folgeprogramm neue Schwerpunkte für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:
Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser können an dem neuen Programm teilnehmen, eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Ziel ist es, dass die Häuser wie im bisherigen Aktionsprogramm jeweils einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro erhalten. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds werden davon pro Mehrgenerationenhaus 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
In jedem Mehrgenerationenhaus kann im Folgeprogramm auch der neue Bundesfreiwilligendienst geleistet werden.