http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=97018.html

Do 17.01.2013

Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde

Stand: Januar 2013

Thüringen

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Sachgebiet Elterngeld
Postfach 10 01 41
98490 Suhl
Tel. 03681/ 7 30
E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de


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