Do 17.01.2013
Stand: Januar 2013
Thüringen
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sachgebiet Elterngeld
Postfach 10 01 41
98490 Suhl
Tel. 03681/ 7 30
E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de