Fr 02.07.2010
Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde
Stand: Juli 2010
Thüringen
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sachgebiet Elterngeld
Postfach 10 01 41
98490 Suhl,
Tel. 03681/ 7 30
E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de
