http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=97008.html

Do 17.01.2013

Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde

Stand: Januar 2013

Rheinland-Pfalz                                       

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Jugendämter der Kreis- und Stadtverwaltungen. Die für Ihren Wohnort zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter: www.mifkjf.rlp.de/familie

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 0 61 31/9 67-0


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