Do 17.01.2013
Stand: Januar 2013
Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Jugendämter der Kreis- und Stadtverwaltungen. Die für Ihren Wohnort zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter: www.mifkjf.rlp.de/familie
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 0 61 31/9 67-0