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Di 07.07.2009

Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde

Rheinland-Pfalz                                        Stand: Juli 2009

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte sowie der Landkreise.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
55118 Mainz, Rheinallee 97-101
Tel.: 0 61 31/9 67-0