Di 07.07.2009
Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde
Rheinland-Pfalz Stand: Juli 2009
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte sowie der Landkreise.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
55118 Mainz, Rheinallee 97-101
Tel.: 0 61 31/9 67-0
