http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=97002.html

Do 17.01.2013

Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde

Stand: Januar 2013

Nordrhein-Westfalen                            

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die für Ihren Antrag zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Seite der Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die

Bezirksregierung Münster
Dezernat 28
Fachaufsicht BEEG
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10


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