http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=96990.html

Do 17.01.2013

Elterngeldstellen, Aufsichtsbehörde

Stand: Januar 2013

Niedersachsen                                        

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes: Die kreisfreien Städte, einige kreisangehörige Städte und Gemeinden, die Städte und Gemeinden der Region Hannover und die Landkreise. Die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle kann auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Niedersachsen abgerufen werden.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen,
Familie, Gesundheit und Integration
30001 Hannover, Postfach 141
Tel.: 05 11/12 00


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