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Fr 15.12.2006

Rückwirkend ab 1.1.2006: Verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Kinder auf einer Bank, die Bälle in den Händen halten. Kinderbetreuungskosten steuerlich besser absetzbar Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf postive Effekte für den Arbeitsmarkt, sondern vor allem auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Profitieren sollen alle Eltern, die Steuern zahlen.

Familie und Beruf miteinander zur vereinbaren, ist der Wunsch vieler Eltern. Die neuen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten sind deswegen ein wichtiger Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit, zu mehr Beschäftigung und zu mehr Wachstum.

Steuerliche Vorteile für alle Familien mit Kindern

Bei berufstätigen Alleinerziehenden und Paaren, bei denen beide Teile berufstätig sind, sind die Betreuungskosten häufig besonders hoch. Sie können ab dem ersten Euro nun für jedes Kind von 0 bis 14 Jahren zwei Drittel aller Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Im Steuergesetz werden diese Kosten dann wie Werbungskosten oder Bertriebsausgaben berücksichtigt. Dabei ist es egal, wo das Kind betreut wird, ob im Kindergarten, bei Tageseltern oder ob eine Betreuungsperson ins Haus kommt.

Beispiel 1: Die Betreuungskosten eines  Paares, bei dem beide Teile berufstätig sind, für ein Kind betragen jährlich 6.000 Euro. Davon kann die Familie 4.000 Euro wie Werbungskosten oder Bertriebsausgaben absetzen. Bisher konnte sie nur 1.500 Euro absetzen.

Doch auch Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und nicht erwerbstätige Alleinerziehende profitieren von der neuen Regelung. Für sie gilt: Für alle Kinder zwischen 3 und 6 Jahren können ebenfalls zwei Drittel aller Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dabei können auch Kosten für eine Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend gemacht werden.

Beispiel 2: Die Betreuungskosten einer allein erziehenden Mutter für ihr Kind betragen insgesamt 1.000 Euro. 666 Euro kann sie als Sonderausgaben absetzen. Bisher konnte sie nur 226 Euro absetzen. Die ersten 774 Euro musste sie nach alter Regelung selbst tragen.

Impulse für den Arbeitsmarkt

Wenn auf diesem Wege vor allem die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern deutlich verbessert wurden, so  sorgen die Neuregelungen auch für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt: Sie stärken den privaten Haushalt und die Familie als Arbeitgeber. Denn die Anstellung von Betreuungspersonen und die Beauftragung selbständiger Tageseltern werden nun auch steuerlich attraktiv, die Nachfrage nach Betreuungsdienstleitungen insgesamt gestärkt.

Das neue Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: "Fast alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze".

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung zusammengefasst.