Inhalt

Do 07.02.2013

Mutterschutz und Kündigungsschutz: Aufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen                     Stand: Februar 2013

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird von den zuständigen Bezirksregierungen überwacht.

Die Anschriften der vor Ort zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie unter dem weiterführenden Link.