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Di 29.01.2013

Deutsches Müttergenesungswerk

Das Deutsche Müttergenesungswerk ist eine 1950 durch Elly Heuss-Knapp, Ehefrau des damaligen Bundespräsidenten, ins Leben gerufene Stiftung, zu der sich die Trägerverbände damals bestehender Müttererholungswerke zusam­mengeschlossen haben. Von der reinen Müttererholung wurden die Müttergenesungskuren zu einem spezifischen und qualitativ hochwer­tigem Gesundheitsangebot für Mütter, Mutter und Kind sowie seit 2002 auch für Väter mit Kindern weiter­entwickelt.

Im Zuge der jüngsten Gesund­heitsreform wurden die sogenannten Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestaltet. Seitdem muss Müttern und Vätern, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, eine stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Mütter bzw. Väter genehmigt werden.

Ganzheitlicher Ansatz

Das Müttergenesungswerk bietet dreiwöchige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in 78 Einrichtungen an, die auf die speziellen Gesundheitsprobleme von Müttern und Vätern ausgerichtet sind und ein medizini­sches und psychosoziales Angebot beinhalten. Das ganzheitlich ausgerichtete Gesundheitsangebot des Müttergenesungswerks trägt zur besseren Bewälti­gung der mannigfaltigen Anforderungen des häufig hektischen und aufgeregten Alltags bei.

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen können neben den notwendigen medizinischen Leistungen vor allem über krankmachende Faktoren aufklären und durch Beratung und Training das gesunde Zusammenle­ben aller Familienmitglieder stärken. Körper und Geist, die einzelne Person und das Familiengefüge werden also gleichermaßen berücksichtigt. Vor allem im Falle schwieriger Familiensituationen gilt es, den betroffe­nen Personen einen Weg in ein gesundes, ausgewogenes und erfülltes Leben zu weisen. So tragen die Einrichtungen auf ganz unterschiedliche Weise dazu bei, die Kräfte der Familien neu zu stär­ken und unser Land kinder- und familienfreundlicher zu gestalten.

Finanzielle Unterstützung

Obwohl die Krankenkassen bereits seit August 2002 gesetzlich zur Vollfinanzierung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter verpflichtet sind, gibt es immer wieder Mütter und Väter, die eine Maßnahme nicht antreten können. Deshalb, weil ihnen die finanziellen Mittel für den gesetzlichen Eigenanteil, den Fahrtkostenanteil, für kurspezifische Kinderkleidung oder auch nur ein Taschengeld während des Aufenthal­tes fehlen.

Hier leisten die rund 650.000 Euro Spendenmittel Abhilfe, die tausende ehramtlicher Sammlerinnen und Sammler alljährlich rund um den Muttertag für das Müttergenesungswerk zusammentragen.

Bei der Vermittlung der Spendengelder spielen die 1.400 wohnortnahen Beratungsstellen der Wohlfahrtsver­bände eine wichtige Rolle. Sie sind bei der Antragsstellung und bei der Wahl einer geeigneten Klinik behilflich. Expertinnen und Experten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und den Medizinischen Diensten der Krankenkasse messen der Vorbereitung und Nachbetreuung durch die bundesweiten Beratungsstellen der Müttergenesung eine hohe Bedeutung für die Nachhaltigkeit des Kurerfolges zu.

Das Bundesfamilienministerium arbeitet in vielen Bereichen eng mit dem Müttergenesungswerk zusammen und unterstützt Baumaßnahmen in den Einrichtungen, um den Familien ein gutes Umfeld zu bieten.

Studie belegt höheren Bedarf

Das Institut für empirische Soziologie an der Universität Nürnberg-Erlangen (ifeS) hat 2005 bis 2007 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine "Bedarfs- und Bestandsanalyse zur Evaluation von Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerks" durchge­führt und 3.617 Eltern mit ledigen Kindern im Haushalt zu bestehenden Gesundheitsstörungen und Erkran­kungen sowie zu familiären und psychosozialen Belastungssituationen befragt. Die Studie belegt eindrucks­voll, dass ein weitaus höherer Bedarf an stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter besteht, als zuvor angenommen wurde.