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Fr 30.07.2010

Verlängerte Antragsfrist für Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verlängert die Antragsfrist für das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" um ein halbes Jahr. Damit haben Unternehmen bis zum 1. Juli 2011 die Gelegenheit, unterstützt durch das Förderprogramm mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten.

"Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung. "Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."

Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" 

Nachdem viele Unternehmen in den letzten Monaten ihre Aufmerksamkeit auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise richten mussten, verschafft die Fristverlängerung interessierten Unternehmen nun zeitliche Spielräume. So können mehr Unternehmen von den Vorteilen eines betrieblichen Betreuungsangebots profitieren.

Das Förderprogramm richtet sich an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts. Die Zuwendung wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012. Zusätzlich zur Förderung aus dem Programm können Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung eine öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.