Fr 16.07.2010
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum Elterngeld
Am 16. Juli gab Kristina Schröder eine Erklärung zur Berichterstattung über geplante Veränderungen beim Elterngeld ab:
"Die Berichterstattung gibt zwar die Regelungen des Arbeitsentwurfs teilweise zutreffend wieder, ist aber in wesentlichen Punkten auch falsch:
Es ist der klare und erklärte Wille des Familienministeriums, eine Sonderregelung für die sogenannten "Aufstocker" zu finden und im Gesetz zu verankern. Eine solche Sonderregelung für Aufstocker steht aber im engen Zusammenhang mit der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und der Erwerbstätigenfreibeträge, die im Laufe der kommenden zwei Monate erfolgen soll. Nach derzeitiger Planung wird es hier am 8. September entsprechende Festlegungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geben.
Ausgehend von diesen Festlegungen wird dann im Gesetzgebungsverfahren durch Änderungsanträge eine passgenaue Regelung für die Aufstocker gefunden werden, um diejenigen nicht zu bestrafen, die versuchen, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern. Dass es eine solche Regelung geben soll, habe ich immer erklärt, zu dieser Erklärung stehe ich. Allein aus technischen Gründen konnte diese Sonderregelung im Arbeitsentwurf noch nicht aufgenommen werden, weil das Haushaltsbegleitgesetz schnell ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden muss. Es ist durchaus üblich, dann im Verfahren solche Anpassungen vorzunehmen.
Gleiches gilt für die Regelungen, die die "Minijober" betreffen. Ein großer Teil dieser Minijober fällt unter die Aufstockerregelungen, so dass hier sachgerechte endgültige Festlegungen erst möglich sind, wenn Klarheit hinsichtlich der Erwerbstätigenfreibeträge besteht. Dabei ist für mich selbstverständlich, dass Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit nicht verschüttet werden.
Gleiches gilt auch für die Veränderungen beim Kinderzuschlag. Diese sind rein technischer Natur, die Ausgaben für den Kinderzuschlag bleiben im Ergebnis unverändert. Aber auch hier können endgültige Regelungen erst im Zuge der Neuberechnung der Hartz IV-Sätze erfolgen."
