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Fr 30.11.2012

Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"

Logo "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" Logo Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Im Rahmen des Unternehmensprogramms fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Programm "Betriebliche Kinderbetreuung" die Einrichtung neuer Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder - bei Hochschulen auch für Kinder von Studierenden - bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. 

Das Programm setzt auf die Kooperation zwischen Arbeitgebern und Trägern der Betreuungseinrichtungen und richtet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Unternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten) und Behörden an dem Programm teilnehmen. Es wird ein Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz und Monat gezahlt. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre.

Je nach Größe des Arbeitgebers kann es lohnend sein, mit anderen Arbeitgebern zu kooperieren, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Es können daher auch mehrere Arbeitgeber gemeinsam an dem Förderprogramm teilnehmen.

Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind.