Di 17.01.2012
Viele berufstätige Eltern wünschen sich neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder, und auch ältere Menschen brauchen häufig Unterstützung im Haushalt. Das Einkommenssteuergesetz erleichtert es ihnen, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen.
20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen können nämlich von der Steuerschuld abgezogen werden. Es gilt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro. Bei Handwerkerleistungen ohne Materialkosten können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro, von der Steuer abgezogen werden.
Bei Arbeitsverhältnissen auf 400-Euro-Basis gilt ein niedriger Höchstbetrag von 510 Euro, um Fehlanreize zu Lasten der Beschäftigten zu vermeiden.