Do 16.09.2010
Investitionen in Kinder und Familien sind Investitionen in die Zukunft. Deshalb ist die finanzielle Förderung von Familien gut angelegtes Geld, mit dem die Bundesregierung den Zusammenhalt unserer Gesellschaft nachhaltig sichert.
Das Elterngeld erfährt in der Bevölkerung große und weiter wachsende Zustimmung. Seit seiner Einführung im Januar 2007 wird es kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt, um ein gutes Instrument zur finanziellen Unterstützung von Familien weiter optimieren zu können.
Im ersten Lebensjahr eines Kindes schafft das Elterngeld einen Schonraum, in dem sich die jungen Familien keine Sorgen um ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage machen müssen. Es verhindert den drastischen Einkommenseinbruch, der bisher entstand, weil sich Mütter oder Väter für längere Zeit ausschließlich ihren Neugeborenen widmen.
Das Elterngeld orientiert sich am wegfallenden Nettoerwerbseinkommen des betreuenden Elternteils und sichert diesen finanziell ab. Es trägt dazu bei, Einkommensnachteile von Eltern gegenüber Kinderlosen auszugleichen. Und es kann verhindern, dass gering verdienende Eltern durch die Geburt eines Kindes auf soziale Transferleistungen angewiesen sind.
Die Leistung eröffnet zudem erstmals eine Wahlfreiheit: Betreuung des Kindes und Beruf können nacheinander oder auch arbeitsteilig zwischen den Partnern organisiert werden. Für Väter bietet es erstmals eine realistische Möglichkeit, sich an der Familien- und Erziehungsarbeit gleichwertig zu beteiligen. Dies zeigt auch die gestiegene Väterbeteiligung beim Elterngeld. Sie hat sich im Vergleich zum bisherigen Erziehungsgeld mit knapp zwanzig Prozent fast verfünfacht.
Mit der Erhöhung des Kindergeldes und der früheren Staffelung bereits ab dem dritten Kind wird es für Familien leichter, Kosten zu decken. Gleichzeitig wurden die Kinderfreibeträge erhöht, damit Familien mehr vom selbstverdienten Einkommen behalten können. Mit dem höheren steuerlichen Kinderfreibetrag steigt auch der Mindestunterhalt für Kinder und der Unterhaltsvorschuss, also die Unterstützung durch den Staat, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil nicht zahlungsfähig ist.
Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, sind in der Regel weniger armutsgefährdet. Doch oft reicht das eigene Einkommen nicht aus, um den Unterhalt der Familie zu decken. Mit dem Kinderzuschlag ist ein geeignetes Instrument zur Unterstützung von Geringverdienern geschaffen worden, das in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut wurde. Mit dem erweiterten Kinderzuschlag werden nun mehr Kinder als bisher erreicht. Er ermöglicht ihren Eltern, aus dem Erwerbseinkommen heraus - also ohne Bezug von Arbeitslosengeld II - für sie zu sorgen.
Der Kinderzuschlag hilft den Familien, deren Einkommen lediglich den Bedarf der Eltern, aber nicht den ihrer Kinder abdeckt. Mit der Weiterentwicklung des Kinderzuschlags zum Oktober 2008 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet und das Antragsverfahren vereinfacht. Eine erste Betrachtung hat bereits gezeigt, dass der Kinderzuschlag das Armutsrisiko verringert, Beschäftigung fördert und dabei den Betroffenen nicht das Gefühl gibt, Almosenempfänger zu sein. Alles Dinge, die eine Entscheidung für Kinder positiv beeinflussen.
Wenn junge Eltern Kinder erziehen und gleichzeitig erwerbstätig sein wollen, haben sie für die Kinderbetreuung Kosten zu übernehmen. Deshalb hat das Bundesfamilienministerium die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten verbessert.
Die Neuerungen zur verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Kinderbetreuung führen nicht nur zu einer finanziellen Entlastung von Familien. Sie verbessern zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und können auch Arbeitsplätze in Familienhaushalten schaffen. Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können deutlich mehr dieser Kosten als bisher von der Steuer absetzen - auch die Alleinerziehenden und erstmals auch die Alleinverdienerpaare.
Wenn deutlich mehr Dienstleistungen rund um die Familie steuerlich geltend gemacht werden können, dann steigt der Anreiz, legal Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Steuererleichterungen werden daher insbesondere das Angebot der Tagespflege vielfältiger, transparenter und bedarfsgerechter machen.